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Seit mehr als einem Jahrzehnt wird von den Betroffenen, Ihren Angehörigen, den sie Pflegenden und Betreuenden,
engagierten Ärzten und Wissenschaftlern immer wieder auf die beschämenden Zustände hingewiesen. Auch die Politik ist darüber informiert. So haben unserere Organisationen im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ausschusses für Gesundheit, am Mittwoch, 4. April 2001 im Deutschen Bundestag eine Gemeinsame Stellungnahme unter dem Titel „Demenzkranke nicht weiter diskriminieren“
abgegeben.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Im Frühjahr 2002 wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Jugend und
Frauen der über 380 Seiten umfassende 4. Altenbericht
"Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger unter besonderer Berücksichtigung
demenzieller Erkrankungen"
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Altenberichtskommison erklärt unter anderem auf Seite 274 (4.7.7 Fazit) :
Eine „Heilung“ der Demenz ist derzeit nicht möglich.
Die therapeutischen Möglichkeiten erlauben eine Verlaufsverzögerung von sechs bis zwölf Monaten.
Am besten belegt ist die Wirkung der Medikamente (Antidementiva).
Es ist vorteilhaft, dass Substanzen mit unterschiedlichem Wirkmechanismus und unterschiedlichem
Nebenwirkungsprofil zur Verfügung stehen, da so einem größeren Teil der Erkrankten geholfen werden kann.
Für sozio- und psychotherapeutische Möglichkeiten fehlt es an methodisch ausreichend
qualifizierten Studien schlechthin. Für die Wirksamkeit sozio- und psychotherapeutischer Maßnahmen sprechen im Moment lediglich die Plausibilität und positive Rückmeldungen der Pflegenden. Zur Entlastung der
Pflegenden und um der Aussicht zur Verzögerung der Heimeinweisung beizutragen, sollten diese Therapien jedoch auch schon vor der wissenschaftlichen Bestätigung eingesetzt werden.
Unter Kostengesichtspunkten führt eine adäquate und frühzeitige medikamentöse Therapie zu einer
positiven Kosten-Nutzen-Relation.
Durch die Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung fallen die Ersparnisse jedoch nicht in dem
Bereich an, in dem die Ausgaben getätigt werden. Hieraus erklärt sich die gelegentlich offen verbalisierte, mangelnde Bereitschaft von Kostenträgern, entstehende Behandlungskosten zu übernehmen.
Und auf Seite 266 (4.7.4.1.2 Medikamentöse Therapie von Verhaltenssymptomen) steht zu lesen
In Untersuchungen zur Anwendungshäufigkeit von Medikamenten in der älteren Bevölkerung in
Altenheimen zeigt sich, dass Antidementiva nur etwa 10 % der Demenzkranken verordnet werden, aber 50 % Neuroleptika erhalten (Hallauer 2001).
Ein wesentlicher Grund für den Einsatz von Neuroleptika ist dabei deren sedierender Effekt, der
die Pflegenden bzw. das Pflegepersonal entlastet. Dieser Effekt wird besonders gesucht, wenn das Pflegepersonal primär durch Personalmangel von den Anforderungen der Pflege überlastet ist. Die erheblichen
Nebenwirkungen insbesondere älterer Neuroleptika werden dabei in Kauf genommen.
Zwei Gründe für eine Verschärfung des Problems sind ein unzureichender Ausbildungsstand der
Ärztinnen und Ärzte und der Kostendruck, der dazu zwingt, billigere aber damit auch nebenwirkungsreichere ältere Neuroleptika einzusetzen.
Die von der Komission abgegebenen 77 Empfehlungen finden Sie hier
Den vollständigen Bericht können Sie beim Ministerium www.bmfsfj.de im Bereich Publikationen als .pdf-Datei kostenlos beziehen.
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